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Januar  2007

Schönheitsreparaturen sparen Steuern

In der Steuererklärung für das Jahr 2006 können Mieter erstmals Schönheitsreparaturen in der Wohnung steuerlich absetzen. Alle Handwerkerarbeiten, die der Wohnung zugute kommen, könnten beim Finanzamt angegeben werden. Dazu gehören unter anderem Malerarbeiten, Kleinreparaturen oder eine Modernisierung des Bades. Materialkosten würden allerdings nicht anerkannt. Ebenfalls absetzbar seien Dienstleistungen, die der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlege. Geltend machen könne man 20 Prozent der Aufwendungen, maximal je 600 Euro für haushaltnahe Dienste und für Handwerkerarbeiten.

Als Nachweis müssen die Handwerkerrechnung sowie der Überweisungsbeleg oder die Nebenkostenabrechnung eingereicht werden.

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