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Aktuelles
Gesetzesänderungen 2009 Zunächst wünsche ich allen meinen Kunden und Lesern der Beiträge in „Aktuelles“ für das Jahr 2009 alles Gute, viel Gesundheit, guten geschäftlichen Erfolg und im privaten Leben die Erfüllung manches Wunsches.
Das Jahr 2009 bringt für die Immobilienwirtschaft einige gesetzliche Änderungen, die Auswirkungen für Hauseigentümer, Hausverwaltungen, Immobilienmakler, Vermieter und Mieter haben. Einige Gesetzesänderungen 2009 für die Immobilienwirtschaft 1. Neufassung der Heizkostenverordnung: Vermieter müssen jetzt mindestens 70 Prozent der Heizkosten verbrauchsabhängig auf die Mieter umlegen. Bislang liegt der Prozentsatz in vielen Fällen bei 50 Prozent. Betroffen von dieser neuen Regelung sind Mieter, die in einer Immobilie wohnen, die vor 1995 gebaut und mit einer Öl- oder Gaszentralheizung beheizt wird. Des Weiteren müssen Vermieter die Ergebnisse der Ablesung des Verbrauchs an Heizkosten und Warmwasser dem Mieter innerhalb eines Monats mitteilen. Die Mitteilung entfällt nur, wenn der Mieter einen Zugang der gespeicherten Messwerte in seiner Wohnung hat und sich diese Ergebnisse beschaffen kann. Der Vermieter kann nunmehr den Umlageschlüssel bei Heiz- und Warmwasserkosten beliebig ändern. Er muss diese Änderung dem Mieter vorher schriftlich mitteilen. Achtung! Diese Änderungen der Heizkostenverordnung gelten ab dem Beginn des Abrechnungszeitraumes für das Jahr 2009. Alle Abrechnungszeiträume, die vor dem Beginn des Jahres 2009 begonnen haben, werden nach der bisherigen Heizkostenverordnung abrechnet.
2. Neubau: Alle Bauherren, die ab dem Jahr 2009 einen Bauantrag stellen, müssen laut Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz einen Teil der Energie aus erneuerbaren Energien gewinnen. Im Klartext bedeutet dies für die Bauherren, dass sie eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder aber eine Biomasseheizung einbauen müssen. Diese Vorschrift entfällt nur dann, wenn durch Wärmedämmung der Energiebedarf der Immobilie mindestens 15 Prozent unter den gesetzlichen Anforderungen liegt.
3. Energieausweis: Ab Januar 2009 müssen auch die Eigentümer von nach 1964 gebauten Immobilien einen Energieausweis vorweisen, wenn sie diese neu vermieten oder verkaufen wollen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||