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Aktuelles
Kündigung wegen Hausabriss ist rechtens Mietern kann wegen Abriss des Hauses gekündigt werden, wenn die Sanierung des Gebäudes unwirtschaftlich ist. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof die Räumungsklage gegen drei Mietparteien in letzter Instanz bestätigt. Eine Sanierung sei dann nicht mehr wirtschaftlich, wenn damit die Nutzung des Altbaus nur noch geringfügig verlängert wird. In dem entschiedenen Fall geht es um ein im Jahr 1914 erbautes Haus. Der Altbau wurde im Jahr 2005 von einer Gesellschaft gekauft, die das Haus abreißen und sechs Eigentumswohnungen auf dem Grundstück bauen lassen wollte. Als die baurechtlichen Genehmigungen vorlagen, kündigte die Vermieterin den Mietern und klagte auf Räumung. Die Mieter machten dagegen geltend, dass eine Sanierung des Gebäudes möglich sei. Die Richter des VIII. Senats des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe erklärten die Räumungsklage für wirksam und setzten den Mietern eine Frist bis zum Monat Mai 2009. Bei dem Haus sei laut Gutachten eine Entkernung notwendig, bei der die Mieter ebenfalls ausziehen müssten. Im Übrigen bringe ein Neubau mehr Wohnraum, als jetzt vorhanden sei. Urteil: BGH VIII ZR 7/08, BGH VIII ZR 8/08, BGH VIII ZR 9/08 vom 28.01.2009 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||