Aktuelles
 


Februar 2010

 

Mieter muss Verbrauch mitteilen

Ein Mieter, der seine Verbrauchskosten direkt mit dem Versorger abrechnet, muss die Daten seinem Vermieter mitteilen, wenn dieser sie für einen Energiepass benötigt.

So entschied das Landgericht Karlsruhe. Der Mieter dürfe sich in dieser Sache nicht auf das Bundesdatenschutzgesetz berufen.

Aktenzeichen: 9 S 523/08

 

 

Balkonbrüstung gehört der Gemeinschaft

Wer eine Eigentumswohnung besitzt, kann damit nicht immer machen, was er will. So gehört die Balkonbrüstung zwar zum Balkon und damit dem Wohnungseigentümer. Weil sie aber der Sicherheit des Hauses dient, ist sie auch Gemeinschaftseigentum. Der Wohnungseigentümer kann deshalb nicht einfach das Geländer austauschen oder andere Baumaßnahmen an der Brüstung durchführen. Will er eine Veränderung vornehmen, muss er die Eigentümergemeinschaft des Hauses fragen.

 

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