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April 2009

 

Wohneigentumsanlage: Neue Tür darf eingebaut werden

Für kleinere bauliche Veränderungen in einer Reihen- oder Doppelhausanlage ist nicht unbedingt die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft nötig. Voraussetzung dafür ist eine Teilungserklä-rung, in der geregelt ist, dass die Häuser so zu behandeln sind, als sei das Grundstück tatsächlich geteilt.

In dem Fall hatte ein Eigentümer einer Doppelhaushälfte seine Haustür ohne die Zustimmung des anderen ausgetauscht. Die neue Tür entsprach in Größe und Farbe, nicht jedoch im Stil der alten. Der Nachbar verlangte daraufhin, die Tür wieder auszutauschen. Das Gericht wies seine Klage ab.

Urteil: OLG Frankfurt/Main Az.: 20 W 222/06

 

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