Aktuelles
 


Mai 2010

 

Vermieter muss Mängel zeitnah beseitigen

Mieter und Pächter müssen Mängel rechtzeitig melden. Im Gegenzug müssen Vermieter oder Verpächter den Mangel aber auch unverzüglich beseitigen. So urteilten die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf in einem kürzlich verhandelten Fall.

Ein Pächter klagte, weil der Verpächter eine Schimmelbildung nicht schnell beseitigen ließ. Zwar hatte der Pächter die unerwünschte Nässe in den von ihm gepachteten Gaststättenräumen nicht unverzüglich angezeigt. Die Pacht minderte er aber mit der Mitteilung an den Verpächter. Dieser ließ sich 2 Jahre Zeit, bevor er reagierte. Die Richter schlossen daher, dass der Verpächter auch bei einer unverzüglichen Mitteilung die Mängel nicht sofort beseitigt hätte. Das wog schwerer als das Versäumnis des Pächters, den Schimmel nicht sofort anzuzeigen.

OLG Düsseldorf Aktenzeichen: I-24 U 6/09

Startseite