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Aktuelles
Vermieter muss Mängel zeitnah beseitigen
Mieter und Pächter müssen Mängel rechtzeitig melden. Im Gegenzug müssen Vermieter oder Verpächter den
Mangel aber auch unverzüglich beseitigen. So urteilten die Richter des Oberlandesgerichts
Düsseldorf in einem kürzlich verhandelten Fall. Ein Pächter klagte, weil der
Verpächter eine Schimmelbildung nicht schnell beseitigen ließ. Zwar hatte der
Pächter die unerwünschte Nässe in den von ihm gepachteten Gaststättenräumen
nicht unverzüglich angezeigt. Die Pacht minderte er aber mit der Mitteilung an
den Verpächter. Dieser ließ sich 2 Jahre Zeit, bevor er reagierte. Die Richter
schlossen daher, dass der Verpächter auch bei einer unverzüglichen Mitteilung
die Mängel nicht sofort beseitigt hätte. Das wog schwerer als das Versäumnis
des Pächters, den Schimmel nicht sofort anzuzeigen. OLG Düsseldorf Aktenzeichen:
I-24 U 6/09 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||