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Juli 2010

 

Hilfe beim Umzug kann teuer werden

Mieter haften für Schäden, die ihre freiwilligen Umzugshelfer verursachen. In dem Fall hatten zwei Bekannte eines Mieters beim Umzug geholfen und dabei den Notschalter im Aufzug beschädigt. Der Vermieter klagte die Reparaturkosten ein und bekam Recht. Mieter sind verpflichtet, allgemein zugängliche Gebäudeteile nicht zu beschädigen. Das gelte auch für Umzugshelfer, Gäste und Lieferanten.

Amtsgericht Gummersbach, Aktenzeichen: 10 C 169/09

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