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Aktuelles
Mieter können Renovierungskosten zurückfordern Wenn Mieter nach ihrem Auszug aus der Mietwohnung ohne eine vertragliche Verpflichtung renoviert haben, können sie das Geld für Material und Arbeitsleistung zurückholen. Mehrere Tausend Euro könnten für eine Renovierung in Eigenregie zusammenkommen. Der Bundesgerichtshof hatte unlängst so genannte Endrenovierungsklauseln, nach denen beim Auszug auf jeden Fall und unabhängig von der Mietdauer fachmännisch gemalert werden muss, für unwirksam erklärt. Mieter sollten nun genau prüfen, ob sie zur Renovierung verpflichtet waren. Wer in Unkenntnis der Rechtslage renoviert, kann vom Vermieter noch Jahre die Kosten erstattet verlangen. Allerdings beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Das heißt, wer vor 2006 umgezogen ist und renoviert hat, hat jetzt keine Chance mehr.
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