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September 2009

 

Kaution - Forderungen genau auflisten

Ein Vermieter darf am Ende der Mietzeit eine Kaution des Mieters für die Wohnung zunächst einbehalten. Das gilt laut einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Karlruhe auch dann, wenn es strittig ist, ob er gegen den Ex-Mieter finanzielle Forderungen hat. Erforderlich sei allein, dass der Vermieter eine nachvollziehbare Aufstellung oder Abrechnung seiner möglichen Forderungen vorlegt. Dem Mieter bleibe nur nach Klärung des Streits ein Rückforderungsrecht.


Az.: 8 W 34/08

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