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Aktuelles
Vermieter muss Mietschuldenfreiheit nicht bescheinigen Mieter können von ihrem ehemaligen Vermieter keine Bescheinigung darüber verlangen, dass sie keine Mietschulden mehr haben. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Eine allgemeine Pflicht zur Ausstellung einer so genannten Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung gebe es nicht. Ein Mieter könne vom ehemaligen Vermieter allenfalls eine Quittung für die geleisteten Mietzahlungen fordern. Der BGH gab zu bedenken, dass die Abgabe einer Mietschuldenfreiheits-Bescheinigung rechtlich weitreichende Wirkungen hätte. Denn sie könne auch als Ausgleichsquittung angesehen werden, durch die der Vermieter auf alle eventuell noch bestehende Ansprüche gegen den Mieter verzichte. Dies könne dann für den Vermieter nachteilig sein, wenn später doch noch Streit über die Erfüllung von Mietforderungen entstehen sollte.
Urteil BGH VIII ZR 238/08 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||